Versicherungsschutz für TVH-Mitglieder
Nachstehend ein Überblick über die Vereinsversicherung, die der TVH für seine Mitglieder abgeschlossen hat.
Weitere Informationen gibt´s unter:
o http://www.arag-sport.de/sitemap/
o http://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/versicherungen/sportversicherung.html
Achtung:
Nachdem der Sporthaftpflicht-Versicherungsschutz für Ansprüche von Sportlern aus Personenschäden gegeneinander nicht greift, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung (bei Kindern und Jugendlichen durch Mitversicherung bei den Eltern) - wie im sonstigen täglichen Leben auch - unbedingt ratsam!
Die ARAG-Sportversicherung
Der Bayerische Landes-Sportverband hat für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine (Organisationen) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen Sportversicherungsvertrag abgeschlossen.
Wer ist versichert?
Organisationen:
Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Personen:
Versicherte Personen sind
- alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind;
- alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines
Vereines im BLSV sind;
- alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-,
Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung;
- alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter
Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
- alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind;
- alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines
Vereines im BLSV sind;
- alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-,
Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung;
- alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter
Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
Was ist versichert?
Versicherte Sparten sind
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,
Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
- Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,
Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
- Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen
Wer gibt Auskunft?
ARAG Sportversicherung
Versicherungsbüro beim
Bayerischen Landes-Sportverband e.V.
Versicherungsbüro beim
Bayerischen Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
80992 München
Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387
Fax: (089) 15702-223
vsbmuenchen@arag-sport.de
Fax: (089) 15702-223
vsbmuenchen@arag-sport.de
Ansprechpartner für Versicherungen beim TVH:
Frank Biller frank.biller@freenet.de
Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz
Zum Sportbetrieb eines Vereins gehört üblicherweise, dass seine Mitglieder an verschiedenen Veranstaltungen teilnehmen. Befördert werden sie dabei in der Regel von Mitgliedern, Freunden und Gönnern des Vereins im privaten Pkw. Was aber, wenn deren Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird? Wenn es geborgen oder abgeschleppt werden muss? Oder wenn der Unfall ein gerichtliches Nachspiel hat? Jeder Verein sollte auf dieses Kostenrisiko vorbereitet sein und diese Fahrzeuge optimal versichern. Der TVH hat für seine Mitglieder diese Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen, sodass unsere Mitglieder auch bei Fahrten abgesichert sind.
Rechtsschutzversicherung
Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. hat einer erforderlichen Änderung des mit der ARAG Sportversicherung abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages mit Wirkung vom 1. Mai 2006 zugestimmt.
Die Anpassung des Sportversicherungsvertrages ist unvermeidlich geworden, da durch Gesetzesänderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in 2004 eine neue, nicht vorhersehbare Situation für die ARAG Rechtsschutzversicherung geschaffen wurde. Durch Gesetzesänderung wurde der Leistungsbereich der Sport-Rechtsschutzversicherung erhöht, ohne dass es einen Vorteil für die Versicherten ergab.
Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. und die ARAG möchten der Kostensteigerung auf Grund des neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes mit der Einführung eines Selbstbehaltes von € 250,-- begegnen. Gleichzeitig wird die Versicherungssumme von € 50.000,-- auf € 75.000,-- angehoben. Als Antwort auf die Gesetzesänderung hat die ARAG Rechtsschutzversicherung flächendeckende und kostensenkende Vereinbarungen mit sogenannten „ARAG Netzwerk Anwälten“ abgeschlossen. Bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwaltes entfällt die Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall, so dass der Sport finanziell nicht belastet wird und die Rechtsschutzversicherung in ihrer grundsätzlichen Substanz erhal-ten bleibt.
Alle Vereine, Verbände und Organisationen können die Anschrift eines ARAG Netzwerk Anwaltes in ihrer Nähe beim Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V., Anschrift/Telefon/e-mail siehe oben, erfragen.
FB




