Beitragsordnung des Turnvereins 1862 Helmbrechts e.V.

  

§ 1   Mitgliedsbeiträge
 
Der TV 1862 Helmbrechts erhebt Mitgliedsbeiträge gemäß § 4 der Vereinssatzung.
 
Diese werden auf die nachstehend genannten Beträge festgesetzt:
 
 
Nichtaktive Mitglieder
Aktive Mitglieder
Erwachsene
49 €
69 €
Kinder
bis zum vollendeten 14. Lj
22 €
33 €
Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lj.
(ebenso Auszubildende, Schüler, Studierende, Zivil- und Wehr- dienstleistende, längstens bis zur Vollendung des 27 Lj., auf Antrag bis zum 31.12. des Vorjahres)
33 €
44 €
 
 
 
Familien
 
 
2 Erwachsene,
1 Kind/Jugendl.
110 €
Aufschlag 20 €
pro akt. Erwachsenen und 10 € pro (höchstens 3) akt. Kind/Jugendl. auf Familienbeitrag für nichtaktive Mitglieder
2 Erwachsene,
2 Kinder/Jugendl.
120 €
2 Erwachsene,
3 und mehr Kinder/Jugendl.
130 €
 
 
 
Ehrenmitglieder
50 €
50 €
 
 
§ 2   Meldung durch die Abteilungen
 
Zum Zwecke der Beitragsfeststellung haben die Abteilungsleiter kalenderjährlich bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres dem Vorstand die Namen aller in der Abteilung aktiven Mitglieder zu melden.
Wird diese Frist versäumt, erfolgt der Einzug der Beiträge von allen Mitgliedern der Abteilung in Höhe der jeweiligen Beiträge für aktive Mitglieder.

 
§ 3   Besondere Bestimmungen
 
1.     Nimmt ein Mitglied für sich Beitragsermäßigungen in Anspruch, so hat es das Vorliegen der Voraussetzungen durch geeignete Belege nachzuweisen. Nimmt das Mitglied den verminderten Beitrag auch für das Folgejahr in Anspruch, so hat es bis spätestens zum 31.12. eines Kalenderjahres entsprechende Nachweise dem Kassier des Vereins zu übergeben. Wird diese Frist nicht beachtet, so hat das Mitglied im Folgejahr den regulären Beitrag zu entrichten.
2.      Bei Eintritt eines Neumitgliedes in den Verein wird ein halber Jahresbeitrag nach § 1 erhoben, wenn der Beitritt in der zweiten Jahreshälfte erfolgt.
 
 
§ 4   Finanzordnung
 
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, im Rahmen einer Finanzordnung Einzelheiten zur Erhebung der Beiträge nach § 4 der Satzung zu regeln, insbesondere die Fälligkeit, das Erhebungsverfahren u.ä., soweit nicht in dieser Beitragsordnung eine Regelung getroffen wurde.
 
 
§ 5   Inkrafttreten
 
Die Beitragsordnung tritt am 1.1.2012 in Kraft.
 
  
Helmbrechts, den 06.05.2011
 
 
 
Der Vorstand:
 
 
gez. Uwe Kapfhammer                         gez. Gotti Aust                          gez. Edgar Dümmling
(1. Vorsitzender)                                (2. Vorsitzender)                           (3. Vorsitzender)