Ehrenordnung des Turnvereins 1862 Helmbrechts e.V.

 
§ 1  Verdienste um den Verein
1.     Ehrung von Mitgliedern mit langjähriger Vereinszugehörigkeit
2.     Ehrenmitgliedschaft
3.     Ehrenvorsitzende, Ehrenabteilungsleiter
§ 2  Sonstige Anlässe
1.     Ehrungen von Mitgliedern für besondere sportliche Leistungen
2.     Hochzeiten, Geburtstage
3.     Beerdigungen
§ 3  Ehrungen durch Dritte
1.     Verbandsehrungen
2.     Sportlerehrung der Stadt Helmbrechts und des Landkreises
§ 4  Verfahren
1.     Ort und Zeit der Ehrungen
2.     Kosten der Ehrungen
3.     Aberkennung einer Ehrung
§ 5  Inkrafttreten
 
 
§ 1 Verdienste um den Verein
 
 
Der TV 1862 Helmbrechts e.V. ehrt seine Mitglieder und Förderer nach den folgenden Richtlinien:
1.  Ehrungen von Mitgliedern mit langjähriger Vereinszugehörigkeit

a)      Mitglieder mit 25jähriger Vereinszugehörigkeit erhalten die Ehrennadel des Vereins in Silber mit Urkunde

b)      Mitglieder mit 50jähriger Vereinszugehörigkeit erhalten die Ehrennadel des Vereins in Gold mit Urkunde, verbunden mit der Ernennung zum Ehrenmitglied gemäß Ziffer 2 a) 

c)      Mitglieder mit mehr als 50jähriger Vereinszugehörigkeit werden in Abständen von je 5 Jahren (55, 60, 65, … Jahre) jeweils mit einer Ehrenurkunde geehrt.

Bei Berechnung der Zeiten wird die Vereinszugehörigkeit ab dem 18. Lebensjahr des Mit­glieds gerechnet.
 
2.  Ehrenmitgliedschaft
a)     Vereinsmitglieder mit 50jähriger Mitgliedschaft werden zum Ehrenmitglied ernannt.
b)   Vereinsmitglieder, die sich um den Sport im Allgemeinen oder um den Verein außerordentliche Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
c)   Nichtmitglieder, die sich um den Verein außerordentliche Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.
Zur Ernennung von Ehrenmitgliedern nach Ziffer b) und c) ist bei der Mitgliederversammlung eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
 
Die Ehrenmitgliedschaft wird durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit der Ehrenurkunde verliehen.
 
3.  Ehrenvorsitzende, Ehrenabteilungsleiter
 
Zu Ehrenvorsitzenden können langjährige erste Vorsitzende bzw. langjährige Abteilungsleiter ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den TV 1862 Helmbrechts e.V. erworben haben.
Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Verwaltungsrates (4/5 Mehrheit) mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung. Eine Ernennung ist nicht vor dem 50. Lebensjahr möglich.
 
§ 2 Sonstige Anlässe
 
1.  Ehrung von Mitgliedern für besondere sportliche Leistungen
Der Verein kann besondere sportliche Erfolge sowie langjährigen sportlichen Einsatz für den Verein ehren.
Die Ehrung für besondere sportliche Leistungen erfolgt durch die Abteilungsleiter
- ausnahmsweise auch durch den Vorstand - mit einer Urkunde.
Im Einzelfall kann bei der Ehrung ein angemessenes Präsent überreicht werden.
 
2.  Hochzeiten, Geburtstage
Ein Mitglied des Vorstandes oder des Ältestenrats in Absprache mit dem Vorstand soll Vereinsmitgliedern gratulieren, die heiraten oder einen „runden“ Geburtstag haben.
Als runde Geburtstage gelten der 50., der 60., der 70., der 75. Geburtstag sowie alle weiteren Geburtstage des Mitglieds in Abständen von je 5 Jahren. Es soll jeweils ein angemessenes Präsent überreicht werden.
3.  Beerdigungen
Zur Beerdigung von Vereinsmitgliedern wird an die Hinterbliebenen eine Beileidskarte übersandt. Besonders verdiente Mitglieder, Förderer des Vereins und Ehrenmitglieder erhalten einen Nachruf in der Tagespresse oder eine Kranzspende.
 
 
§ 3 Ehrungen durch Dritte
 
1.  Verbandsehrungen
Für Ehrungen des Verbands kommen Vereinsmitglieder in Frage, die sich durch langjährige, verdienstvolle Mitarbeit im Verein, in einem Fachverband oder einem Landesverband ausgezeichnet haben.
Insbesondere sind hierfür die Ehrenordnungen des BLSV und der Fachverbände zu beachten.
Ehrenurkunden und Abzeichen sind durch ein Mitglied des Vorstands oder den Abteilungsleiter zu überreichen, falls die Ehrung nicht durch Beauftragte des Verbands vorgenommen wird.
 
2.  Sportlerehrung der Stadt Helmbrechts und des Landkreises

Für Sportlerehrungen der Stadt Helmbrechts oder des Landkreises kommen Vereinsmitglieder in Betracht, die besondere sportliche Erfolge erzielt haben. Über die Meldung der Sportlerinnen und Sportler entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern.

 

 § 4 Verfahren
 
1.  Ort und Zeit der Ehrungen
Ehrungen werden grundsätzlich bei der Mitgliederversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr durchgeführt.
Nicht anwesenden Mitgliedern soll Vereinsehrenabzeichen und Urkunde zugestellt werden, wenn sie dem Vorstand ihre Verhinderung zur Mitgliederversammlung angezeigt haben.
 
Außergewöhnliche Ehrungen, die nicht von der Dauer der Vereinszugehörigkeit abhängig sind, können auch in einem anderen geeigneten Rahmen erfolgen. Ort und Zeit außergewöhnlicher Ehrungen werden jeweils vom Vorstand festgelegt.
2.  Kosten der Ehrungen
Die Kosten für die Ehrungen trägt der Hauptverein.
3.  Aberkennung einer Ehrung
Der Verwaltungsrat kann aus wichtigen Gründen mit 4/5-Mehrheit eine Ehrung aberkennen.
 
 
§ 5 Inkrafttreten
 
Die geänderte Fassung der Ehrenordnung tritt am 12.10.2020 in Kraft.
 
 
Helmbrechts, den 12.10.2020
 
 
gez. Frank Biller
(1. Vorsitzender)